{"id":2834,"date":"2026-07-23T14:25:44","date_gmt":"2026-07-23T12:25:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.proxia.com\/?page_id=2834"},"modified":"2026-07-23T14:33:59","modified_gmt":"2026-07-23T12:33:59","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.proxia.com\/en\/agb\/","title":{"rendered":"Terms and Conditions"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"2834\" class=\"elementor elementor-2834\" data-elementor-settings=\"{&quot;ha_cmc_init_switcher&quot;:&quot;no&quot;}\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-afe2030 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"afe2030\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;_ha_eqh_enable&quot;:false}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4f3a838 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"4f3a838\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbe\u00addingungen<\/h1><h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbeding\u00adungen der PROXIA Software AG, R\u00f6merstra\u00dfe 7, 85661 Forstinning<\/h2><ol><li><strong>Geltungsbereich<\/strong><br \/>Die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind Bestandteil aller zwischen der PROXIA Software AG (im folgenden PROXIA) und Unternehmen, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gens (alle drei Rechtstr\u00e4ger im folgenden \u201eKunde\u201c genannt) geschlossenen Vertr\u00e4ge. Sie gelten ausschlie\u00dflich und f\u00fcr die gesamte Dauer der Gesch\u00e4ftsbeziehung, auch wenn bei sp\u00e4teren Gesch\u00e4ften nicht gesondert auf sie Bezug genommen wird. Abweichenden Gesch\u00e4fts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen.<\/li><li><strong>Zustandekommen des Vertrags<br \/><\/strong>2.1 Angebote der PROXIA sind stets freibleibend und unverbindlich.<br \/>2.2 Der Kunde gibt mit der Bestellung ein verbindliches Angebot ab, die bestellte Ware erwerben zu wollen, bzw. die Dienstleistung der PROXIA in Anspruch zu nehmen. Die Bestellung soll schriftlich erfolgen. Der Kunde ist an die Bestellung gebunden.<br \/>2.3 PROXIA nimmt ein solches Angebot durch Zusendung einer Auftragsbest\u00e4tigung an.<br \/>2.4 Vertragsgegenst\u00e4nde, Unterlagen, Vorschl\u00e4ge, Testprogramme usw. sind sowohl k\u00f6rperliches als auch geistiges Eigentum von PROXIA. Sie d\u00fcrfen nicht vervielf\u00e4ltigt und Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben oder auf Wunsch von PROXIA unwiederbringlich zu l\u00f6schen und d\u00fcrfen nicht benutzt werden.<\/li><li><strong>Preise, Vertragserf\u00fcllung<br \/><\/strong>3.1 Wenn nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die von PROXIA genannten Preise in Euro ohne gesetzliche Mehrwertsteuer und ohne Versand- und Verpackungskosten. Ma\u00dfgebend sind die von PROXIA in der Auftragsbest\u00e4tigung aufgef\u00fchrten Preise.<br \/>3.2 PROXIA ist zu Teillieferungen und der Erbring von Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Erbringt PROXIA Teillieferungen, oder-leistungen, so ist vom Kunden jede Teillieferung bzw. \u2013 leistung nach den Bedingungen dieser Vorschriften zu bezahlen.<br \/>3.3 Der Warenversand bzw. die Dienstleistung innerhalb Deutschlands erfolgt nur per Nachnahme oder Vorauskasse. In Einzelf\u00e4llen nach Vereinbarung ist eine Lieferung gegen Rechnung m\u00f6glich.<br \/>3.4 Der Warenversand bzw. die Dienstleistung au\u00dferhalb Deutschlands erfolgt nur gegen Vorauskasse.<br \/>3.5 Die Preise verstehen sich als Nettopreise ab dem Unternehmenssitz von PROXIA. Die Kosten f\u00fcr Verpackung, Versand, Zoll, Geb\u00fchren, Abgaben und Versicherung werden vom Kunden getragen und diesem gesondert in Rechnung gestellt. \u00c4ndern sich nach Abschluss eines Vertrages bis zu dessen Erf\u00fcllung die Anschaffungskosten oder sonstigen Kosten der Leistung aufgrund von W\u00e4hrungsschwankungen, sowie Steuern, Z\u00f6lle, Frachten, Geb\u00fchren oder Abgaben jeder Art, die den Verkaufspreis beeinflussen, so ist PROXIA berechtigt, den vom Kunden zu zahlenden Preis entsprechend anzupassen. Eine Preiserh\u00f6hung bleibt auf den von PROXIA am Markt durchgesetzten Preis und auf den (die) hier genannten, ge\u00e4nderten Kostenfaktor(en) beschr\u00e4nkt.<br \/>3.6 Wenn nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet sich der Kunde, nach Erhalt der Ware bzw. Empfang der Leistung innerhalb einer Frist von 14 Tagen die vereinbarte Verg\u00fctung zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde automatisch in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung<br \/>bedarf. PROXIA ist dann berechtigt, die gesamte Restschuld des K\u00e4ufers f\u00e4llig zu stellen und sofortige Zahlung aller offenen Forderungen,<br \/>einschlie\u00dflich der Kosten des Verzugs zu verlangen.<br \/>3.7 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Leistungsverweigerung wegen eigener Anspr\u00fcche gegen PROXIA nur berechtigt, wenn der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist.<\/li><li><strong>Auswahl der Produkte und Leistungen<br \/><\/strong>4.1 Dem Kunden sind die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software bekannt. Er tr\u00e4gt das Risiko, ob die Software seinen W\u00fcnschen und<br \/>Bed\u00fcrfnissen entspricht. \u00dcber Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von PROXIA oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen.<br \/>4.2 Vorgaben des Kunden zu wesentlichen Funktionsmerkmalen der Software bed\u00fcrfen, damit sie im Falle der Einigung mit PROXIA zum Vertragsinhalt werden k\u00f6nnen, stets der Schriftform.<\/li><li><strong>Liefergegenstand\/Beschaffenheit\/Lieferzeiten\/Lieferhinderniss<br \/><\/strong>5.1 PROXIA liefert die Ware oder erbringt die entsprechende Dienstleistung entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen.<br \/>5.2 Die Ware entspricht den Beschreibungen in der Dokumentation. Eine dar\u00fcber hinausgehende Funktionalit\u00e4t schuldet PROXIA nicht. Darstellungen in der Dokumentation, in Testprogrammen, in Produkt- und Projektbeschreibungen, Darstellungen im Internet usw., stellen keine Zusicherungen oder Garantien dar. Garantien oder Zusicherungen gelten nur dann als abgegeben, wenn sie von PROXIAS ausdr\u00fccklich und schriftlich als solche bezeichnet werden. Technische \u00c4nderungen des Liefergegenstandes beh\u00e4lt sich PROXIA vor.<br \/>5.3 S\u00e4mtliche Angaben \u00fcber Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart ist. Die Lieferzeit beginnt mit dem Zugang der Auftragsbest\u00e4tigung beim Kunden. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware den Gesch\u00e4ftssitz von PROXIA oder den eines von ihr beauftragten Dritten verlassen hat.<br \/>5.4 Bei Umst\u00e4nden, die bei PROXIA oder deren Vorlieferanten einer rechtzeitigen oder sachgem\u00e4\u00dfen Lieferung oder Leistung entgegenstehen und von PROXIA nicht verschuldet sind, wie z.B. ausbleibende Belieferung durch einen Zulieferer, Unruhen, Streik, Aussperrung, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie oder Transportmitteln, Verz\u00f6gerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe, Lieferungserschwerung, oder Lieferstopp aufgrund Umst\u00e4nden im Zusammenhang mit einer Pandemie, beh\u00f6rdlicher Ma\u00dfnahmen, sowie alle F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt, verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist bzw. Frist f\u00fcr die Erbring der Leistung, um eine angemessene Zeit.<\/li><li><strong>Rechte<br \/><\/strong>6.1 Der Kunde erh\u00e4lt mit vollst\u00e4ndiger Bezahlung des Entgelts gem\u00e4\u00df \u00a7 3 dieses Vertrages ein nicht ausschlie\u00dfliches, je nach vertraglicher<br \/>Vereinbarung entweder zeitlich beschr\u00e4nktes oder unbeschr\u00e4nktes Recht zur Nutzung der Vertragssoftware im in diesem Vertrag und dem Lizenzschein einger\u00e4umten Umfang. Vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung des Entgelts gem\u00e4\u00df \u00a7 3 dieses Vertrages stehen s\u00e4mtliche Datentr\u00e4ger sowie die \u00fcbergebene Benutzerdokumentation unter Eigentumsvorbehalt von PROXIA. Die Vertragssoftware darf nur durch maximal die Anzahl nat\u00fcrlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die der vom Kunden erworbenen Lizenzen entspricht. Die zul\u00e4ssige Nutzung umfasst die Installation der Vertragssoftware, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch durch den Kunden. Die Anzahl der Lizenzen sowie Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im \u00dcbrigen nach dem Lizenzfile.<br \/>6.2 Dar\u00fcber hinaus stehen alle Rechte an der Software, insbesondere das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen an allen im Rahmen der Vertragsvereinbarung und -durchf\u00fchrung einschlie\u00dflich der Gew\u00e4hrleistung, Betreuung und Pflege \u00fcberlassenen Programmen, Unterlagen und Informationen im Verh\u00e4ltnis zum Kunden ausschlie\u00dflich PROXIA zu, auch soweit diese Gegenst\u00e4nde durch Vorgaben oder Mitarbeit des Kunden entstanden sind.<br \/>6.3 Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der k\u00fcnftigen Nutzung erforderlich ist. Der Kunde wird auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk \u201eSicherungskopie\u201c sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers sichtbar anbringen.<br \/>6.4 Gesetzlich und vertraglich untersagt sind insbesondere jedes nicht ausdr\u00fccklich erlaubte Kopieren der Software, jedes nicht ausdr\u00fccklich erlaubte Weitergeben der Software und das Entwickeln \u00e4hnlicher Software unter Benutzung der PROXIA Software als Vorlage.<br \/>6.5 Der Kunde ist ausschlie\u00dflich dann berechtigt, die Vertragssoftware zu dekompilieren und zu vervielf\u00e4ltigen, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass PROXIA dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht innerhalb angemessener Frist zug\u00e4nglich gemacht hat.<br \/>6.6 Nutzt der Kunde die Vertragssoftware in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) \u00fcberschreitet, so wird er unverz\u00fcglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben (Zukauf). Ein Zukauf bedarf eines gesonderten Vertrages mit PROXIA \u00fcber den zus\u00e4tzlichen Nutzungsumfang. Zuk\u00e4ufe erfolgen auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Zukaufs jeweils g\u00fcltigen Preisliste. Unterl\u00e4sst der Kunde den Zukauf, so wird PROXIA die ihr zustehenden Rechte geltend machen.<br \/>6.7 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale d\u00fcrfen nicht von der Vertragssoftware<br \/>entfernt oder ver\u00e4ndert werden.<\/li><li><strong>Weitergabe<br \/><\/strong>7.1 Der Kunde darf die Software, die er durch Kaufvertrag erworben hat, Dritten nur durch Weiterverkauf (also nicht z.B. durch Miete) \u00fcberlassen und nur unter Aufgabe der eigenen Nutzung.<br \/>7.2 Voraussetzung f\u00fcr die Weitergabe ist die schriftliche Zustimmung von PROXIA, die PROXIA nicht unbillig verweigern wird. Der Kunde hat mit dem Antrag auf Zustimmung die Erkl\u00e4rung des K\u00e4ufers vorzulegen, wonach sich der K\u00e4ufer an die in diesen AGB geregelten Nutzungs- und Weitergaberegeln, wie sie f\u00fcr den Kunden zum Zeitpunkt des Verkaufs gelten, bindet<\/li><li><strong>Pflichten des Kunden<br \/><\/strong>8.1 Der Kunde sorgt f\u00fcr die Arbeitsumgebung der Software entsprechende der Vorgaben von PROXIA.<br \/>8.2 Der Kunde unterst\u00fctzt PROXIA bei der Auftragserf\u00fcllung unentgeltlich, in der er z.B. Arbeitsr\u00e4ume, Hard- und Software, Daten und<br \/>Telekommunikationseinrichtungen zur Verf\u00fcgung stellt und an Spezifikationen, Tests, Abnahmen usw. mitwirkt. Der Kunde wird einen bzw. bei Bedarf mehrere qualifizierte Mitarbeiter\/-innen benennen, der bzw. die als Ansprechpartner f\u00fcr PROXIA bereitsteht\/bereitstehen und befugt ist\/sind, die zur Vertragsdurchf\u00fchrung erforderlichen Entscheidungen zu treffen sowie durch geeignetes und zielf\u00fchrendes Handeln mitzuwirken.<br \/>8.3 Der Kunde wird PROXIA vor Ort zu seinen regelm\u00e4\u00dfigen Gesch\u00e4ftszeiten und im notwendigen Umfang Zutritt zu den eigenen R\u00e4umlichkeiten und Zugriff auf die f\u00fcr die Leistungserbringung erforderliche Hard- und Software gew\u00e4hren. Hierf\u00fcr wird der Kunde die erforderlichen technischen Einrichtungen bereitstellen. Soweit es die Dringlichkeit der jeweiligen Auftragserf\u00fcllung erfordert, wird der Zutritt auch au\u00dferhalb der regelm\u00e4\u00dfigen Gesch\u00e4ftszeiten des Kunden gew\u00e4hrt. PROXIA wird darauf achten, dass der Gesch\u00e4ftsbetrieb des Kunden durch ihre T\u00e4tigkeit vor Ort so wenig wie m\u00f6glich gest\u00f6rt wird.<br \/>8.4 Der Kunde testet jedes Programm auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt.<p>8.5 Der Kunde verpflichtet sich, PROXIA Software AG, R\u00f6merstra\u00dfe 7, 85561 Forstinning, Deutschland (\u201cPROXIA\u201d) und die PROXIA-Partner (wie unten definiert) gegen jegliche \u201eEntsch\u00e4digungsanspr\u00fcche\u201c, das hei\u00dft gegen jegliche Anspr\u00fcche, Klagen oder Verfahren Dritter, die aus der behaupteten oder tats\u00e4chlichen Nutzung, Fehlnutzung oder Nichtnutzung der Software durch den Kunden entstehen, freizustellen und schad- und klaglos zu halten, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf:<\/p><p>(a) Anspr\u00fcche von Nutzern oder von Mitarbeitern des Kunden sowie von eigenen Kunden des Kunden;<\/p><p>(b) Anspr\u00fcche im Zusammenhang mit der unbefugten Offenlegung oder Preisgabe von personenbezogenen Daten oder anderen privaten Informationen, einschlie\u00dflich Kundendaten;<\/p><p>(c) Anspr\u00fcche im Zusammenhang mit der Verletzung oder dem Versto\u00df gegen Urheberrechte, Markenrechte, Gesch\u00e4ftsgeheimnisse oder Rechte auf Privatsph\u00e4re oder Vertraulichkeit durch schriftliche Materialien, Bilder, Logos oder andere Inhalte, die \u00fcber das Kundenkonto in die Software hochgeladen werden, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Kundendaten; und<\/p><p>(d) Anspr\u00fcche, dass die Nutzung der Software \u00fcber das Kundenkonto eine Bel\u00e4stigung, Verleumdung oder Betrug gegen\u00fcber Dritten darstellt oder geltendes Recht verletzt.<\/p><p>Zu den Verpflichtungen des Kunden gem\u00e4\u00df diesem Artikel geh\u00f6ren die Beauftragung und Bezahlung von Rechtsbeist\u00e4nden sowie die Bezahlung von Gerichtskosten sowie die Vergleiche auf Kosten des Kunden und Zahlungen aus Urteilen. PROXIA hat das Recht, welches nicht unangemessen ausge\u00fcbt werden darf, jede Einigung oder jeden Kompromiss abzulehnen, der verlangt, dass sie ein Fehlverhalten oder eine Haftung anerkennen oder sie zu(r) dauerhaften Handlungen\/Unterlassung verpflichtet.<\/p><p>(Die \u201ePROXIA-Partner\u201c sind die Mitglieder des Aufsichtsrates\/Vorstandes, leitende Angestellte, Aktion\u00e4re, Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Vertreter, Nachfolger und Bevollm\u00e4chtigte von PROXIA.)<\/p><\/li><li><p><strong>Gefahr\u00fcbergang<br \/><\/strong>Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht mit der \u00dcbergabe, beim Versendungskauf mit der<\/p>Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtf\u00fchrer oder der sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf<br \/>den Kunden \u00fcber.<\/li><li><strong>Gew\u00e4hrleistung<br \/><\/strong>10.1 PROXIA gew\u00e4hrleistet, dass die nach diesem Vertrag geschuldeten waren und Leistungen frei von M\u00e4ngeln und von Rechten Dritter sind.<br \/>10.2 Der Kunde hat die Ware bzw. die Leistung sofort nach Erhalt zu pr\u00fcfen. Dabei sind PROXIA M\u00e4ngel aller Art, auch die dem Sachmangel<br \/>gleichgestellte Zuwenig \u2013 oder Falschlieferung, sowie Transportsch\u00e4den unverz\u00fcglich schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Unverz\u00fcglichkeit<br \/>bedeutet dabei bei erkennbaren M\u00e4ngeln, Falsch- oder Zuweniglieferungen innerhalb von 7 Tagen ab Ablieferung, bei versteckten M\u00e4ngeln, Falsch- oder Zuweniglieferungen sp\u00e4testens innerhalb von 14 Tagen ab Erkennbarkeit bzw. der Mitteilung \u00fcber einen solchen Mangel, eine Falsch- oder Zuweniglieferung durch (End)Kunden, Lieferanten oder Verbraucher des Kunden. Entscheidend f\u00fcr die Einhaltung der Frist ist der Eingang der R\u00fcge bei PROXIA. Der Kunde verliert seine daraus resultierenden Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche, wenn er seinen Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten nicht rechtzeitig nachkommt. In diesem Fall gilt die Ware als genehmigt.<br \/>10.3 Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung.<br \/>10.4 Den Kunden trifft die volle Beweislast f\u00fcr s\u00e4mtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere f\u00fcr den Mangel selbst, f\u00fcr den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und f\u00fcr die Rechtzeitigkeit der M\u00e4ngelr\u00fcge.<br \/>10.5 Ist die Ware bzw. Leistung mangelhaft, so ist PROXIA nach ihrer Wahl berechtigt, innerhalb angemessener Frist den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Leistung zu erbringen (Nacherf\u00fcllung). Im Falle der Unm\u00f6glichkeit oder Unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit beider Arten der Nacherf\u00fcllung ist PROXIA berechtigt, die Nacherf\u00fcllung zu verweigern. Dieses Recht hat PROXIA auch, solange der Kunde seine Zahlungspflichten nicht in einem Umfang erf\u00fcllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.<br \/>10.6 Es erfolgt durch PROXIA im Fall der Nacherf\u00fcllung die technisch und wirtschaftlich g\u00fcnstigste L\u00f6sung. PROXIA sind mindestens je zwei Nachbesserungsversuche gestattet, bevor der Kunde von seinen Rechten auf Herabsetzung der Verg\u00fctung (Minderung) oder R\u00fcckabwicklung des Vertrages (Wandelung) Gebrauch machen kann. Der Kunde ist verpflichtet, PROXIA nachpr\u00fcfbare Unterlagen \u00fcber Art und Auftreten von M\u00e4ngeln zur Verf\u00fcgung zu stellen und bei der Eingrenzung der Fehler mitzuwirken.<br \/>10.7 F\u00fcr den Fall, dass PROXIA beide Arten der Nacherf\u00fcllung verweigert oder schuldhaft verz\u00f6gert, die Nacherf\u00fcllung unm\u00f6glich ist oder die Nacherf\u00fcllung aus sonstigen Gr\u00fcnden fehlschl\u00e4gt, ist der Kunde nach Ma\u00dfgabe der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Verg\u00fctung entsprechend zu mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Ist nur ein Teil der Leistung mangelhaft, so kann der Kunde unter den vorstehenden Voraussetzungen vom ganzen Vertrag nur dann zur\u00fccktreten, wenn er an der Teilerf\u00fcllung objektiv kein Interesse hat.<br \/>10.8 Kein Mangel besteht bei Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen und Gebrauchsanleitungen, \u00c4nderungen und Modifikationen durch den Kunden oder durch Dritte, ohne hierzu kraft Gesetzes, vertraglicher Vereinbarung mit PROXIA oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung von PROXIA berechtigt zu sein, bei Einwirkung von Fremdzubeh\u00f6r, auch von Zubeh\u00f6r jeglicher Art (Hard- oder Software), das vom Kunden beigestellt oder verwendet wird, sowie fehlerhafter Installation durch den Kunden oder Dritten. Die Sachm\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung gilt ferner nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die darauf beruhen, dass die Vertragssoftware in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den im Lizenzschein genannten Anforderungen nicht gerecht wird.<br \/>10.9 Beruht der Mangel auf unzureichender Datensicherung des Kunden ist er von PROXIA nicht zu vertreten. Unzureichende Datensicherung liegt<br \/>insbesondere dann vor, wenn der Kunde es vers\u00e4umt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsma\u00dfnahmen gegen Einwirkungen von au\u00dfen, insbesondere gegen Computerviren, Trojaner, Cyberangriffe und sonstige Ph\u00e4nomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gef\u00e4hrden k\u00f6nnen, Vorkehrungen zu treffen. Der Kunde tr\u00e4gt selbst daf\u00fcr die Verantwortung, dass aktuelle Datensicherungen in geeigneter Form betrieben werden und eine zeitnahe und wirtschaftlich vern\u00fcnftige Wiederherstellung von verloren gegangenen Daten gew\u00e4hrleistet ist.<br \/>10.10 W\u00e4hlt der Kunde nach gescheiterter Nacherf\u00fcllung Schadensersatz und steht im dieser trotz der Beschr\u00e4nkungen nach zu, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschr\u00e4nkt sich auf die Differenz zwischen der vereinbarten Verg\u00fctung und dem<br \/>Wert der mangelhaften Sache, sofern PROXIA die Vertragsverletzung nicht vors\u00e4tzlich oder grobfahrl\u00e4ssig verursacht hat.<br \/>10.11 Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung von PROXIA als vereinbart. \u00d6ffentliche \u00c4u\u00dferungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgem\u00e4\u00dfe Beschaffenheit der Ware dar.<br \/>10.12 Den Vertragsparteien ist bekannt, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht m\u00f6glich ist, Computer-Software so zu erstellen und zu unterhalten, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet.<br \/>10.13 Sollten die vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen Schutzrechte Dritter verletzen, wird der Kunde PROXIA unverz\u00fcglich schriftlich unterrichten und dieser die zur Abwehr erforderlichen Informationen und sonstige angemessene Unterst\u00fctzung zur Verf\u00fcgung stellen.<\/li><li><strong>Haftung \/ Haftungsbeschr\u00e4nkungen<br \/><\/strong>11.1 PROXIA haftet unbeschr\u00e4nkt<br \/>\u2013 bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit,<br \/>\u2013 f\u00fcr die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,<br \/>\u2013 nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie<br \/>\u2013 im Umfang einer von PROXIA \u00fcbernommenen Garantie.<p>11.2 Bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich f\u00fcr die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von PROXIA der H\u00f6he nach begrenzt auf die vom Kunden f\u00fcr den jeweiligen Kauf- oder Dienstleistungsvertrag, der Grundlage des Schadensersatzanspruchs ist, gezahlten Verg\u00fctung.<br \/>11.3 PROXIA haftet nicht f\u00fcr entgangenen Gewinn, entgangenen Umsatz, Produktionsausf\u00e4lle und sonstige mittelbare und Folgesch\u00e4den.<br \/>11.4 Eine weitergehende Haftung von PROXIA besteht nicht.<br \/>11.5 Insbesondere haftet PROXIA nicht f\u00fcr Beeintr\u00e4chtigungen und Ausf\u00e4lle von zur Fernwartung eingesetzten Kommunikationswegen, die von Dritten bereitgestellt werden, soweit eine solche Beeintr\u00e4chtigung bzw. ein solcher Ausfall nicht in den Verantwortungsbereich von PROXIA f\u00e4llt. Fallen sie in den Verantwortungsbereich von PROXIA so gelten die Vorschriften der \u00a7\u00a7 11.1 \u2013 11.3.<br \/>11.6 PROXIA haftet nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, oder f\u00fcr sonstige Leistungsst\u00f6rungen, die auf fehlerhafte Informationen, Unterlagen und Materialien des Kunden zur\u00fcckgehen. PROXIA haftet insoweit auch nicht, wenn die fehlerhafte Dienstleistung ausschlie\u00dflich auf eine Hardwareumgebung beim Kunden zur\u00fcckzuf\u00fchren ist und dieser sich nicht an die von PROXIA vorgegebenen Hardwarevoraussetzungen h\u00e4lt.<br \/>11.7 PROXIA haftet nicht f\u00fcr Verluste, auch Verluste von Dateien und Daten sowie solche unmittelbaren und mittelbaren Sch\u00e4den, welche in Ansehung des zugrunde liegenden Rechtsgesch\u00e4fts nicht vertragstypisch sind oder nicht vorhersehbar waren. Dies gilt nicht in den F\u00e4llen der Verantwortlichkeit nach \u00a7 11.1 und 11.2.<br \/>11.8 Der Kunde trifft angemessene Sicherungsvorkehrungen (Datensicherung, St\u00f6rungsdiagnose, regelm\u00e4\u00dfige Ergebnis\u00fcberpr\u00fcfung u.a.). Er ist alleine verantwortlich f\u00fcr die Sicherstellung der notwendigen Arbeitsumgebung und den Abschluss entsprechender Wartungs- und Pflegevertr\u00e4ge.<br \/>11.9 Nicht von PROXIA entwickelte bzw. beigestellte Software (Fremdsoftware), auch in Form von ganzen Betriebssystemen (Microsoft, Linux u.a.) sind grds. von jeglicher Gew\u00e4hrleistung gegen\u00fcber PROXIA ausgeschlossen. Insoweit trifft PROXIA auch keine Haftung f\u00fcr den Inhalt, die Funktionalit\u00e4t und die Fehlerfreiheit der Fremdsoftware. PROXIA ist aber bereit, in solchen F\u00e4llen dem Kunden seine eigenen Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche, soweit vorhanden, gegen\u00fcber dem Hersteller der Fremdsoftware in entsprechendem Umfang abtreten.<br \/>11.10 Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von PROXIA.<br \/>11.11 F\u00fcr alle Anspr\u00fcche gegen PROXIA auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und au\u00dfervertraglicher Haftung gilt eine Verj\u00e4hrungsfrist von einem Jahr. Dies gilt nicht in F\u00e4llen der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, bei einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung und bei Schadensersatzanspr\u00fcchen nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p><\/li><li><p><strong>Eigentumsvorbehalt<br \/><\/strong>Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung im uneingeschr\u00e4nkten Eigentum von PROXIA.<\/p><\/li><li><p><strong>Sicherungsma\u00dfnahmen, Audit-Recht<br \/><\/strong>13.1 Der Kunde wird die Vertragssoftware sowie gegebenenfalls die Zugangsdaten f\u00fcr den Onlinezugriff durch geeignete Ma\u00dfnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte sichern. Insbesondere sind s\u00e4mtliche Kopien der Vertragssoftware sowie die Zugangsdaten an einem gesch\u00fctzten Ort zu<br \/>verwahren.<br \/>13.2 Der Kunde wird es PROXIA auf deren Verlangen erm\u00f6glichen, den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Einsatz der Vertragssoftware zu \u00fcberpr\u00fcfen, insbesondere daraufhin, ob der Kunde das Programm qualitativ und quantitativ im Rahmen der von ihm erworbenen Lizenzen nutzt. Hierzu wird der Kunde PROXIA Auskunft erteilen, Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gew\u00e4hren sowie eine \u00dcberpr\u00fcfung der eingesetzten Hardware- und<br \/>Softwareumgebung durch PROXIA oder einer von ihr benannten und f\u00fcr den K\u00e4ufer akzeptablen Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaft erm\u00f6glichen. PROXIA darf die Pr\u00fcfung in den R\u00e4umen des Kunden zu dessen regelm\u00e4\u00dfigen Gesch\u00e4ftszeiten durchf\u00fchren oder durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte durchf\u00fchren lassen. PROXIA wird darauf achten, dass der Gesch\u00e4ftsbetrieb des Kunden durch ihre T\u00e4tigkeit vor Ort so wenig wie m\u00f6glich gest\u00f6rt wird. Ergibt die \u00dcberpr\u00fcfung eine \u00dcberschreitung der erworbenen Lizenzanzahl um mehr als 5% (f\u00fcnf Prozent) oder eine anderweitige nicht-vertragsgem\u00e4\u00dfe Nutzung, so tr\u00e4gt der K\u00e4ufer die Kosten der \u00dcberpr\u00fcfung, ansonsten tr\u00e4gt die Kosten PROXIA.<\/p><\/li><li><p><strong>Geheimhaltung und Verwahrung<br \/><\/strong>14.1 PROXIA verpflichtet sich, alle ihr vom Kunden zugehenden Informationen vertraulich zu behandeln und nur insofern zu verwenden, als diese zur Auftragserf\u00fcllung notwendig sind. PROXIA beachtet die ma\u00dfgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insb. die DSGVO. Dem Kunden ist<br \/>bekannt, dass PROXIA f\u00fcr ihre Verwaltungsaufgaben die elektronische Datenverarbeitung einsetzt, wobei die Datenverarbeitung zum Teil durch<br \/>die jeweiligen Mitarbeiter von PROXIA oder externe Auftragsverarbeiter erfolgt. PROXIA ist berechtigt, alle im Zusammenhang mit Auftrag (auch<br \/>in der Angebots- bzw. Anbahnungsphase) anfallenden Daten in den eingesetzten Datenverarbeitungssystemen zu speichern, zu verarbeiten und<br \/>z.B. verbundenen Gesellschaften sowie im Fall von Verkaufsabsichten Dritten datenschutzkonform zur Verf\u00fcgung zu stellen.<br \/>14.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle Vertragsgegenst\u00e4nde vor Dritten geheim zu halten. Mitarbeiter usw., die Zugang zu Vertragsgegenst\u00e4nden haben, sind \u00fcber das Urheberrecht von PROXIA und die Geheimhaltungspflicht zu belehren und haben sich gegen\u00fcber dem Kunden in geeigneter Form zu verpflichten, diese Rechte im Interesse von PROXIA zu wahren.<br \/>14.3 Der Kunde verwahrt die Vertragsgegenst\u00e4nde, insbesondere die eventuell \u00fcberlassenen Quellprogramme und Dokumentationen, sorgf\u00e4ltig, um Missbrauch auszuschlie\u00dfen.<\/p><\/li><li><p><strong>Sonstiges<br \/><\/strong>Der Kunde darf Anspr\u00fcche gegen PROXIA nur nach schriftlicher Zustimmung von PROXIA auf Dritte \u00fcbertragen. \u00a7 7 bleibt unber\u00fchrt.<\/p><\/li><li><p><strong>Schriftform, Salvatorische Klausel, Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl<br \/><\/strong>16.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen k\u00f6nnen nach Ma\u00dfgabe der folgenden S\u00e4tze ge\u00e4ndert werden, sofern dadurch nicht f\u00fcr das<br \/>\u00c4quivalenzverh\u00e4ltnis zwischen dem Kunden und PROXIA wesentliche Inhalte ge\u00e4ndert werden und die \u00c4nderung f\u00fcr den Kunden zumutbar ist. PROXIA wird die \u00c4nderung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen dem Kunden schriftlich mitteilen. Wenn der Kunde gegen\u00fcber PROXIA der \u00c4nderung nicht schriftlich binnen sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gilt die \u00c4nderung als genehmigt und es ist f\u00fcr zwischen PROXIA und dem Kunden bestehende Vertr\u00e4ge ab diesem Zeitpunkt die ge\u00e4nderte Fassung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ma\u00dfgeblich. Auf diese Folge wird PROXIA den Kunden bei Mitteilung der \u00c4nderung ausdr\u00fccklich hinweisen.<br \/>16.2 \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrags bed\u00fcrfen der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr die \u00c4nderung oder Aufhebung dieser Klausel.<br \/>16.3 Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden. Die Parteien sind sich dar\u00fcber bewusst, dass IT-Leistungen Exportund Importbeschr\u00e4nkungen unterliegen k\u00f6nnen. Insbesondere k\u00f6nnen Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschr\u00e4nkungen unterliegen. PROXIA wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europ\u00e4ischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschl\u00e4gigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserf\u00fcllung durch PROXIA steht unter dem Vorbehalt, dass der Erf\u00fcllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.<br \/>16.4 Im Gesch\u00e4ftsverkehr mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und mit \u00f6ffentlichem-rechtlichem Sonderverm\u00f6gen wird zus\u00e4tzlich vereinbart, dass Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand jeweils der Sitz von PROXIA ist. Dieser ist ferner stets dann Gerichtsstand, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.<br \/>16.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bem\u00fchen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am n\u00e4chsten kommt. Gleiches gilt f\u00fcr eine ungewollte Regelungsl\u00fccke.<\/p><\/li><li style=\"list-style-type: none;\">\u00a0<\/li><\/ol><p>Stand 11-2023<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbe\u00addingungen Allgemeine Gesch\u00e4ftsbeding\u00adungen der PROXIA Software AG, R\u00f6merstra\u00dfe 7, 85661 Forstinning GeltungsbereichDie nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind Bestandteil aller zwischen der PROXIA Software AG (im folgenden PROXIA) und Unternehmen, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gens (alle drei Rechtstr\u00e4ger im folgenden \u201eKunde\u201c genannt) geschlossenen Vertr\u00e4ge. 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