{"id":2823,"date":"2026-07-23T14:16:36","date_gmt":"2026-07-23T12:16:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.proxia.com\/?page_id=2823"},"modified":"2026-07-23T14:24:43","modified_gmt":"2026-07-23T12:24:43","slug":"wartungsvertragskonditionen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.proxia.com\/en\/wartungsvertragskonditionen\/","title":{"rendered":"maintenance contract conditions"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"2823\" class=\"elementor elementor-2823\" data-elementor-settings=\"{&quot;ha_cmc_init_switcher&quot;:&quot;no&quot;}\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-9a79c0d e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"9a79c0d\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;_ha_eqh_enable&quot;:false}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-8e58026 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"8e58026\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h1>Software-Pflegevertrag, Leistungsum&shy;fang und Konditionen<\/h1>\n<h2>Pr\u00e4ambel<\/h2>\nDie Parteien haben in einem gesonderten Vertrag die Erstellung\/Lizenzierung einer Software-L\u00f6sung durch PROXIA vereinbart. Diese Software wurde in das bestehende IT-System des Auftraggebers installiert (\u201eSystem\u201c). Die Pflege und ggfls. Anpassung der Software durch PROXIA richten sich nach diesem Vertrag.\n\n&nbsp;\n\n<strong>1. Vertragsgegenstand<\/strong>\n\n1.1 Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Leistungen f\u00fcr die in Anlage 1 aufgef\u00fchrten Softwareprodukte und sollte PROXIA es f\u00fcr erforderlich halten oder dies wird zwischen den Parteien gesondert vereinbart, der dazugeh\u00f6rigen Dokumentation (\u201eSoftware\u201c) durch PROXIA.\n1.2 Die von PROXIA zu erbringenden Leistungen beinhalten, die in der Anlage zu diesem Vertrag gesondert aufgef\u00fchrten Positionen und vorbehaltlich der \u00fcbrigen Bestimmungen des Vertrages folgende Leistungen:\n<ol>\n \t<li>\n<ol>\n \t<li>\n<ul>\n \t<li>Updates mit Informationsdienst<\/li>\n \t<li>Bugfixing f\u00fcr bis zu maximal 2 Jahre (Major-Release-Zyklen) r\u00fcckw\u00e4rts<\/li>\n \t<li>Nutzung der Telefonunterst\u00fctzung (Hotline)<\/li>\n \t<li>Nutzung des Ticketsystem von PROXIA<\/li>\n \t<li>Nutzung des E-Mail-Services<\/li>\n \t<li>Fernwartung, vgl. Ziffer 12<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n1.3 Zum Vertragsgegenstand geh\u00f6ren keine Leistungen des Bugfixings in \u00e4lteren Zyklen als in Ziffer 1.2 bestimmt oder der Entwicklung von Features und Upgrades. Dies bleibt einer gesonderten Vereinbarung vorbehalten. Gleiches gilt f\u00fcr einen Vor-Ort-Service zur Installation und Einweisung in die oben genannte Software. Diese k\u00f6nnen zus\u00e4tzlich gegen gesondertes Entgelt vereinbart werden.\nZur Erl\u00e4uterung: Bei einem Update handelt es sich in der Regel um eine Aktualisierung eines Programms. Dabei werden Fehler und Bugs, sowie Probleme vorheriger Versionen behoben. Die Versionsnummer des Produktes \u00e4ndert sich durch ein Update.\nEin Upgrade bringt f\u00fcr gew\u00f6hnlich gr\u00f6\u00dfere neue Features sowie grundlegende Erweiterungen, durch die der Funktionsumfang des Programms steigt.\n\n<strong>2. Leistungserbringung<\/strong>\n\n2.1 PROXIA wird die Pflegeleistungen nach dem jeweils neuesten Stand bew\u00e4hrter Technik erbringen.\n2.2 Der Aufraggeber ist verpflichtet, die Bedingungen der von PROXIA herausgegebenen Installationsvorschriften und\nHardwarevoraussetzungen einzuhalten. Anderenfalls ist PROXIA nicht zu irgendwelchen Service-Ma\u00dfnahmen verpflichtet, auch nicht gegen gesonderte Verg\u00fctung.\n2.3 PROXIA wird nur qualifiziertes und zuverl\u00e4ssiges Personal einsetzen. Sie wird nur bew\u00e4hrte Verfahren, Tools und Werkzeug verwenden, deren Eignung sie kennt, deren Ausf\u00fchrung sie beherrscht und die dem jeweils anwendbaren Stand der Technik entsprechen.\n\n<strong>3. Servicezeiten und Fernwartung<\/strong>\n\n3.1 PROXIA wird die Leistungen gem\u00e4\u00df Ziffer 1.2, sofern nicht anders vereinbart innerhalb der folgenden Servicezeiten erbringen:\n<strong>2 werktags von Montag \u2013 Freitag von 8 \u2013 17 Uhr<\/strong>\n3.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, f\u00fcr die Fernwartungssitzungen nur das von PROXIA eingesetzte Kommunikationsprogramm zu verwenden. Etwaige Sch\u00e4den, die aus der Verletzung dieser Verpflichtung entstehen, tr\u00e4gt der Auftraggeber allein.\n\n<strong>4. Sonstige Fehlerbehebungs- und Anpassungsleistungen, Beratung<\/strong>\n\nFolgende Leistungen von PROXIA k\u00f6nnen auf der Basis eines gesonderten Auftrags vereinbart werden, insbesondere:\n<ul>\n \t<li>Ver\u00e4nderungen an der Software, die nicht Gegenstand der Pflegeleistungen sind, insbesondere Anpassung an neue Produkte und Services sowie an ge\u00e4nderte Betriebsabl\u00e4ufe des Auftraggebers;<\/li>\n \t<li>Anpassung der Software an eine ge\u00e4nderte Hardware und\/oder Software-Umgebung des Auftraggebers, einschlie\u00dflich neuer Programmversionen (zB neue Releases, Upgrades) von im System verwendeter Drittsoftware;<\/li>\n \t<li>Beseitigung von Fehlfunktionen, die aufgrund unsachgem\u00e4\u00dfer Bedienung der Software durch den Auftraggeber, durch h\u00f6here Gewalt, Eingriffe Dritter oder durch sonstige nicht von PROXIA verursachten Einwirkungen entstanden sind;<\/li>\n \t<li>Sonstige Anpassungen, Erg\u00e4nzungen und Erweiterungen der Software nach Anforderung des Auftraggebers;<\/li>\n \t<li>Leistungen im Sinne von Ziffer 1.3<\/li>\n \t<li>Beratungsleistungen.<\/li>\n<\/ul>\n<strong>5. Mitwirkung des Auftraggebers<\/strong>\n\n5.1 Die Meldung von M\u00e4ngeln der Software hat grunds\u00e4tzlich schriftlich oder in Textform (E-Mail) zu erfolgen. Eine m\u00fcndliche Meldung ist zul\u00e4ssig, wenn der Auftraggeber die schriftliche oder in Textform \u00fcbermittelte Meldung sp\u00e4testens innerhalb zweier Werktage nachholt. Die Meldung hat den Mangel (insbesondere Bedingungen, unter denen er auftritt, Symptome und Auswirkungen des Mangels) pr\u00e4zise zu beschreiben.\n5.2 Der Auftraggeber wird PROXIA vor Ort zu seinen regelm\u00e4\u00dfigen Gesch\u00e4ftszeiten und im notwendigen Umfang Zutritt zu den eigenen R\u00e4umlichkeiten und Zugriff auf die f\u00fcr die Leistungserbringung erforderliche Hard- und Software gew\u00e4hren, soweit eine Fernwartung nicht m\u00f6glich ist, oder PROXIA den Vor-Ort-Service f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt. Hierf\u00fcr wird der Auftraggeber die erforderlichen technischen Einrichtungen bereitstellen. Soweit es die Dringlichkeit der jeweiligen Pflegeleistung erfordert, wird der Zutritt auch au\u00dferhalb der regelm\u00e4\u00dfigen Gesch\u00e4ftszeiten des Auftraggebers gew\u00e4hrt. PROXIA wird darauf achten, dass der Gesch\u00e4ftsbetrieb des Auftraggebers durch ihre T\u00e4tigkeit vor Ort so wenig wie m\u00f6glich gest\u00f6rt wird.\n5.3 Der Auftraggeber wird einen qualifizierten Mitarbeiter benennen, der als Ansprechpartner f\u00fcr PROXIA bereitsteht und befugt ist, die zur Vertragsdurchf\u00fchrung erforderlichen Entscheidungen zu treffen.\n\n<strong>6. Verg\u00fctung<\/strong>\n\n6.1 Der Jahrespreis f\u00fcr die Leistungen von PROXIA aus diesem Vertrag, der sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung ergibt, wird jeweils am Jahresanfang oder bei sp\u00e4terem Vertragsbeginn mit dem jeweiligen Jahrespreis f\u00fcr den Rest des Kalenderjahres in Rechnung gestellt und sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug f\u00e4llig.\n6.2 Im Falle einer Vertragsbeendigung durch den Kunden und anschlie\u00dfenden Reaktivierung der Softwarepflege durch den Kunden hat der Kunde die Wartungskosten nachzuzahlen, die er bei einer Fortf\u00fchrung der Softwarepflege zu bezahlen gehabt h\u00e4tte. Des Weiteren hat der Kunde eine Geb\u00fchr f\u00fcr die Reaktivierung der Softwarepflege zu bezahlen.\n6.3 Die Umsatzsteuer wird in ihrer jeweils gesetzlichen H\u00f6he, derzeit in H\u00f6he von 19 % zus\u00e4tzlich berechnet.\n6.4 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers werden vom F\u00e4lligkeitstag an Verzugszinsen in H\u00f6he von derzeit 9 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz nach \u00a7\u00a7 288 Abs. 2, 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.\n\n<strong>7. Sach- und Rechtsm\u00e4ngel<\/strong>\n\n7.1 PROXIA gew\u00e4hrleistet, dass die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen frei von M\u00e4ngeln und von Rechten Dritter sind.\n7.2 Sollten die vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen Schutzrechte Dritter verletzen, wird der Auftraggeber PROXIA unverz\u00fcglich schriftlich unterrichten und dieser die zur Abwehr erforderlichen Informationen und sonstige angemessene Unterst\u00fctzung zur Verf\u00fcgung stellen.\n7.3 Ist die Leistung mangelhaft, so ist PROXIA nach ihrer Wahl berechtigt, innerhalb angemessener Frist den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Leistung zu erbringen (Nacherf\u00fcllung). Im Falle der Unm\u00f6glichkeit oder Unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit beider Arten der Nacherf\u00fcllung ist PROXIA berechtigt, die Nacherf\u00fcllung zu verweigern. Dieses Recht hat PROXIA auch, solange der Auftraggeber seine Zahlungspflichten nicht in einem Umfang erf\u00fcllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.\n7.4 F\u00fcr den Fall, dass PROXIA beide Arten der Nacherf\u00fcllung verweigert oder schuldhaft verz\u00f6gert, die Nacherf\u00fcllung unm\u00f6glich ist oder die Nacherf\u00fcllung aus sonstigen Gr\u00fcnden fehlschl\u00e4gt, ist der Auftraggeber nach Ma\u00dfgabe der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Verg\u00fctung entsprechend zu mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Ist nur ein Teil der Leistung mangelhaft, so kann der Auftraggeber unter den vorstehenden Voraussetzungen vom ganzen Vertrag nur dann zur\u00fccktreten, wenn er an der Teilerf\u00fcllung objektiv kein Interesse hat.\n7.5 Kein Mangel besteht bei Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen und Gebrauchsanleitungen, \u00c4nderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, Einwirkung von Fremdzubeh\u00f6r, auch von Zubeh\u00f6r jeglicher Art (Hard- oder Software), das vom Auftraggeber beigestellt oder verwendet wird, sowie fehlerhafter Installation durch den Auftraggeber oder Dritten.\n7.6 Beruht der Mangel auf unzureichender Datensicherung des Auftraggebers ist er von PROXIA nicht zu vertreten. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber es vers\u00e4umt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsma\u00dfnahmen gegen Einwirkungen von au\u00dfen, insbesondere gegen Computerviren, Trojaner, Cyberangriffe und sonstige Ph\u00e4nomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gef\u00e4hrden k\u00f6nnen, Vorkehrungen zu treffen. Der Auftraggeber tr\u00e4gt selbst daf\u00fcr die Verantwortung, dass aktuelle Datensicherungen in geeigneter Form betrieben werden und eine zeitnahe und wirtschaftlich vern\u00fcnftige Wiederherstellung von verloren gegangenen Daten gew\u00e4hrleistet ist.\n7.7 Es erfolgt durch PROXIA im Fall der Nacherf\u00fcllung die technisch und wirtschaftlich g\u00fcnstigste L\u00f6sung. PROXIA sind mindestens je zwei Nachbesserungsversuche gestattet, bevor der Auftraggeber von seinen Rechten auf Herabsetzung der Verg\u00fctung (Minderung) oder R\u00fcckabwicklung des Vertrages (Wandelung) Gebrauch machen kann. Der Auftraggeber ist verpflichtet, PROXIA nachpr\u00fcfbare Unterlagen \u00fcber Art und Auftreten von M\u00e4ngeln zur Verf\u00fcgung zu stellen und bei der Eingrenzung der Fehler mitzuwirken.\n\n<strong>8. Haftung<\/strong>\n\n8.1 PROXIA haftet unbeschr\u00e4nkt\n<ul>\n \t<li>bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit,<\/li>\n \t<li>f\u00fcr die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,<\/li>\n \t<li>nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie<\/li>\n \t<li>im Umfang einer von PROXIA \u00fcbernommenen Garantie.<\/li>\n<\/ul>\n8.2 Bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich f\u00fcr die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von PROXIA der H\u00f6he nach begrenzt auf die vom Kunden innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Schadensereignis gezahlten Wartungskosten.\n8.3 PROXIA haftet nicht f\u00fcr entgangenen Gewinn, entgangenen Umsatz, Produktionsausf\u00e4lle und sonstige mittelbare und Folgesch\u00e4den.\n8.4 Eine weitergehende Haftung von PROXIA besteht nicht.\n8.5 Insbesondere haftet PROXIA nicht f\u00fcr Beeintr\u00e4chtigungen und Ausf\u00e4lle von zur Fernwartung eingesetzten Kommunikationswegen, die von Dritten bereitgestellt werden, soweit eine solche Beeintr\u00e4chtigung bzw. ein solcher Ausfall nicht in den Verantwortungsbereich von PROXIA f\u00e4llt. Fallen sie in den Verantwortungsbereich von PROXIA so gelten die Vorschriften der Ziffern 8.1 \u2013 8.3.\n8.6 PROXIA haftet nicht, wenn die fehlerhafte Dienstleistung ausschlie\u00dflich auf eine Hardwareumgebung beim Auftraggeber zur\u00fcckzuf\u00fchren ist und der Auftraggeber sich nicht an die von PROXIA vorgegebenen Hardwarevoraussetzungen h\u00e4lt (vgl. Ziffer 2.2).\n8.7 PROXIA haftet nicht f\u00fcr Verluste, auch Verluste von Dateien und Daten sowie solche unmittelbaren und mittelbaren Sch\u00e4den, welche in Ansehung des zugrunde liegenden Rechtsgesch\u00e4fts nicht vertragstypisch sind oder nicht vorhersehbar waren. Dies gilt nicht in den F\u00e4llen der Verantwortlichkeit nach Ziffern 8.1 und 8.2.\n8.8 Die vorstehende Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von PROXIA.\n8.9 F\u00fcr alle Anspr\u00fcche gegen PROXIA auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und au\u00dfervertraglicher Haftung gilt eine Verj\u00e4hrungsfrist von einem Jahr. Dies gilt nicht in F\u00e4llen der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, bei einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung und bei Schadensersatzanspr\u00fcchen nach dem Produkthaftungsgesetz.\n\n<strong>9. Laufzeit und K\u00fcndigung<\/strong>\n\n9.1 Der Software-Pflegevertrag beginnt mit dem im Deckblatt genannten Datum.\n9.2 Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.\n9.3 Jede Partei kann den Vertrag durch schriftliche Erkl\u00e4rung, die der anderen Partei sp\u00e4testens 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres mitgeteilt werden muss, mit Wirkung zum Ablauf eines Kalenderjahres k\u00fcndigen.\n9.4 Das Recht beider Parteien zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung aus wichtigem Grund bleibt unber\u00fchrt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,\n<ul>\n \t<li>wenn sich die Verm\u00f6genslage der jeweils anderen Partei wesentlich verschlechtert,<\/li>\n \t<li>wenn \u00fcber das Verm\u00f6gen der jeweils anderen Partei ein Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet wird oder die Er\u00f6ffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oder<\/li>\n \t<li>wenn der zugrunde liegende Software\u00fcberlassungsvertrag durch K\u00fcndigung, R\u00fccktritt, Anfechtung oder auf sonstige Weise beendet wird.<\/li>\n<\/ul>\n9.5 Jede K\u00fcndigung bedarf der Schriftform.\n\n<strong>10.Vertraulichkeit<\/strong>\n\n10.1 Jede Partei ist verpflichtet, w\u00e4hrend und nach Beendigung der Services nach diesem Software-Pflegevertrages, \u00fcber alle ihr anvertrauten, zug\u00e4nglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen vertraulichen Angelegenheiten der anderen Partei strenges Stillschweigen gegen\u00fcber Dritten zu bewahren, Dritten nicht zug\u00e4nglich zu machen und vor dem Zugriff Dritter zu sch\u00fctzen, es sei denn, es besteht eine vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, auch auf Anordnung einer Beh\u00f6rde oder eines Gerichts, zur Offenlegung.\n10.2 Zu den \u201evertraulichen Angelegenheiten\u201c geh\u00f6ren alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umst\u00e4nden heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Betriebs- und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse, projekt- und unternehmensbezogenes Know-how, strategischen Pl\u00e4ne, alle Informationen \u00fcber Projekte, Produkte und Entwicklungen und Planungen, Konstruktionen, Preisgestaltung, Auftraggeberbeziehungen, sonstige Vertragsbeziehungen, Abschl\u00fcsse, Marketingstrategien, Pl\u00e4ne oder Analysen \u00fcber Marktpotentiale und Investitionsm\u00f6glichkeiten, Informationen \u00fcber Umsatz, Gewinn, Leistungsf\u00e4higkeit, Finanzierung, Geldbeschaffungspl\u00e4ne oder -aktivit\u00e4ten, Personal und Personalplanung.\n10.3 \u201eVertrauliche Angelegenheiten\u201c umfassen nicht solche Informationen,\n<ul>\n \t<li>die zum Zeitpunkt der \u00dcberlassung bzw. Kenntniserlangung im Rahmen der Dienstleistung bereits \u00f6ffentlich bekannt oder \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich waren oder zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt werden, ohne dass dies auf einer Verletzung Software-Pflegevertrages beruht; oder<\/li>\n \t<li>von denen nachweislich Kenntnis bestand, bevor diese Informationen im Rahmen der Services zug\u00e4nglich gemacht oder bekannt gegeben wurden.<\/li>\n<\/ul>\n10.4 Jede Partei ist verpflichtet, Sorge daf\u00fcr zu tragen, dass auch die von ihr eingesetzten angestellten oder freien Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer die unter Ziffer 10.1 geregelte Geheimhaltung wahren.\n<div><\/div>\n<div>\n\n11. Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gew\u00e4hren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese f\u00fcr die Durchf\u00fchrung dieses Vertrags kennen m\u00fcssen, und diese Mitarbeiter auch f\u00fcr die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zul\u00e4ssigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.\n\n<strong>12. Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen<\/strong>\n\n<\/div>\nSoweit im Rahmen der Erbringung von Services nach diesem Software-Pflegvertrag personenbezogene Daten verarbeitet werden, geschieht dies auf Grundlage der Bestimmungen der DSGVO sowie des BDSG.\n\n<strong>13. Fernwartung<\/strong>\nDer Aufbau der Fernwartungsverbindung findet nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber statt. PROXIA stellt durch die Vergabe einer einmaligen Beraternummer die alleinige und direkte Verbindung zum Auftraggeber sicher. Nach Beendigung der Fernwartungsarbeiten wird die Verbindung unverz\u00fcglich beendet. Der Auftraggeber r\u00e4umt PROXIA die notwendigen Rechte zur Fernwartung \u00fcber die von PROXIA eingesetzte Fernwartungsl\u00f6sung ein. Der Auftraggeber hat das Recht und die M\u00f6glichkeit, die Fernwartungssitzung jederzeit zu trennen. Die Regelungen der \u00a7\u00a7 3 Abs. (2) und 8 Abs. (4) sind zu beachten.\n\n<strong>14. Sonstiges, Schriftform, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel<\/strong>\n\n14.1 Im Falle von Widerspr\u00fcchen zu den bereits zwischen den Parteien geschlossenen Vertr\u00e4gen und Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von PROXIA haben die Regelungen dieses Vertrags f\u00fcr die Durchf\u00fchrung dieses Vertrages Vorrang.\n14.2 Der Auftraggeber darf auf diesem Vertrag beruhende Anspr\u00fcche gegen PROXIA nur nach schriftlicher Zustimmung von PROXIA auf Dritte \u00fcbertragen.\n14.3 Jede Vertragspartei darf nur gegen\u00fcber unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen der anderen Vertragspartei aufrechnen.\n14.4 \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrags bed\u00fcrfen der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr die \u00c4nderung oder Aufhebung dieser Klausel.\n14.5 Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von PROXIA finden nur insoweit Anwendung, als die Regelungen dieses Vertrages davon nicht abweichen, oder die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen erg\u00e4nzende Regelungen beinhalten.\n14.6 Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden. Die Parteien sind sich dar\u00fcber bewusst, dass IT-Leistungen Export- und Importbeschr\u00e4nkungen unterliegen k\u00f6nnen. Insbesondere k\u00f6nnen Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschr\u00e4nkungen unterliegen. PROXIA wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europ\u00e4ischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschl\u00e4gigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserf\u00fcllung durch PROXIA steht unter dem Vorbehalt, dass der Erf\u00fcllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.\n14.7 Im Gesch\u00e4ftsverkehr mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und mit \u00f6ffentlichem-rechtlichem Sonderverm\u00f6gen wird zus\u00e4tzlich vereinbart, dass Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand jeweils der Sitz von PROXIA ist. Dieser ist ferner stets dann Gerichtsstand, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.\n14.8 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bem\u00fchen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am n\u00e4chsten kommt. Gleiches gilt f\u00fcr eine ungewollte Regelungsl\u00fccke.\n\nStand 09-2023\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Software-Pflegevertrag, Leistungsum&shy;fang und Konditionen Pr\u00e4ambel Die Parteien haben in einem gesonderten Vertrag die Erstellung\/Lizenzierung einer Software-L\u00f6sung durch PROXIA vereinbart. Diese Software wurde in das bestehende IT-System des Auftraggebers installiert (\u201eSystem\u201c). Die Pflege und ggfls. Anpassung der Software durch PROXIA richten sich nach diesem Vertrag. &nbsp; 1. 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